Arbeitsrecht

Beraten und vertreten werden sowohl Mandanten aus dem Bereich der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Schwerpunkte der Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht sind u.a.:

  • Beratung und Vertretung in allen Fragen betreffend die Begründung, die Abwicklung und die Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen;
  • Beratung in tarifrechtlichen und betriebverfassungsrechtlichen Fragen;
  • Verhandlung und Durchführung von Betriebsvereinbarungen, Interessensausgleich und Sozialplänen;
  • Einigungsstellenverfahren;
  • Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten;
  • Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit (z.B. Entwurf von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Anhörungen);
  • externe Personalabteilung;
  • Vertragsgestaltung;
  • Beratung bei Betriebsänderungen und Personalanpassungen.