Arbeitsrecht
Beraten und vertreten werden sowohl Mandanten aus dem Bereich der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Schwerpunkte der Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht sind u.a.:
- Beratung und Vertretung in allen Fragen betreffend die Begründung, die Abwicklung und die Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen;
- Beratung in tarifrechtlichen und betriebverfassungsrechtlichen Fragen;
- Verhandlung und Durchführung von Betriebsvereinbarungen, Interessensausgleich und Sozialplänen;
- Einigungsstellenverfahren;
- Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten;
- Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit (z.B. Entwurf von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Anhörungen);
- externe Personalabteilung;
- Vertragsgestaltung;
- Beratung bei Betriebsänderungen und Personalanpassungen.
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