Immobilienrecht / Mietrecht
Eine Immobilie hat einen langen und abwechslungsreichen Lebenszyklus, der die verschiedensten Rechtsbereiche umfasst.
Für ein reibungsloses Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, regelmäßig jahre- bzw. jahrzehntelang durch Mietverträge einander verpflichtet, ist ein ausgewogener Vertrag unabdingbare Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit die Beratung und Vertretung in Grundstücksangelegenheiten, die Gestaltung von Grundstücks- und Mietverträgen, im gewerblichen und privaten Mietrecht, im Makler- und Wohnungseigentümerrecht sowie bei Besitz- und Eigentumsstörungen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die rechtliche Betreuung aller Arten der Verwertung und Verwaltung von Immobilien, so z.B. der Abschluss von Kauf- und Bauträgerverträgen, Mietverträgen sowie Facility-Management-Verträgen.
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