Arbeitsrecht

Beraten und vertreten werden sowohl Mandanten aus dem Bereich der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber, insbesondere in allen Fragen betreffend die Begründung, die Abwicklung bzw. Durchführung und die Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Schwerpunkte der Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht sind unter anderem:

  • Beratung und Vertretung bei der Abwehr und / oder Ausspruch von außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen sowie Führung von Kündigungsschutzprozessen
  • Beratung und Mitwirkung bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Verhandlung von Abfindungen
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnung, Mobbing und Verstößen gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Beratung in tarifrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
  • Verhandlung und Durchführung von Betriebsvereinbarungen, Interessensausgleich und Sozialplänen
  • Einigungsstellenverfahren
  • Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten 
  • Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit (z.B. Entwurf von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Anhörungen)
  • Externe Personalabteilung / Externe Personalarbeit
  • Vertragsgestaltung/Vertragsmanagement
  • Beratung bei Betriebsänderung und Personalanpassungen