Externe Rechtsabteilung / Forderungsmanagement

Viele Unternehmen sind täglich mit den unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Aus diesem Grunde ist es vielfach zwingend geboten, sich durch Juristen rechtlich abzusichern. Großunternehmen verfügen zur Erfüllung dieser Aufgaben über eine eigene Rechtsabteilung. Der größte Teil der Unternehmen in Deutschland ist jedoch für eine Rechtsabteilung zu klein oder verfügt nicht über genügend Aufgaben, die es sinnvoll erscheinen lassen, eine eigene Rechtsabteilung vorzuhalten.

Dies gilt insbesondere für mittelständische Unternehmen, gerade diese haben oft einen Bedarf sowohl an beratender und projektleitender Funktion, aber auch an gerichtlicher Tätigkeit. Die Kanzlei Peter M. Eberle versteht sich in diesem Zusammenhang als Dienstleister und bietet eine umfassende rechtliche Betreuung in allen Fragen des rechtlichen Alltagsgeschäftes. Als besonderes Know how dient hierbei die langjährige Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Eberle als Leiter der Rechtsabteilung in einem börsennotierten Unternehmen.

Die Aufgaben einer externen Rechtsabteilung können, je nach Bedarf, sowohl in den Geschäftsräumen des Unternehmens als auch in der Kanzlei Peter M. Eberle wahrgenommen werden. Neben den Vorteilen einer ständigen Präsenz ist für das Unternehmen kein gesonderter Personalaufwand notwendig, mittels entsprechender Regelungen ist eine jederzeitige Kündigung des Auftrags möglich und die einzugehenden Verpflichtungen sind somit überschau- und kalkulierbar. Die umfassende rechtliche Betreuung reicht vom Arbeitsrecht über das Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht bis hin zum Miet- und Zwangsvollstreckungsrecht. Gleichzeitig kann im Bedarfsfall auch eine individuelle Betreuung der Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter in deren persönlichen rechtlichen Belangen vom Familien- bis hin zum Verkehrsrecht erfolgen.

Oftmals räumen Unternehmen ihren Kunden Zahlungsziele ein und werden damit letztendlich zum Kreditgeber für diejenigen, die ihre Waren und Leistungen abnehmen. Vielfach räumen sich die Kunden dieses Ziel aber auch selbst ein und zahlen nicht oder nur mit großer Verzögerung. Problematisch gestaltet sich hierbei, dass viele Unternehmen in solchen Situationen jedoch nicht wie professionelle Kreditgeber handeln, wobei die Probleme allerdings nicht nur an den rechtlichen Möglichkeiten der Unternehmen, die auf die Begleichung ihrer Forderung warten, liegen, sondern auch im Verhältnis zum Schuldner begründet sind. Viele Unternehmen scheuen sich nämlich, Forderungen und Verzugszinsen einzutreiben aus Angst, Kunden zu verlieren. Spätestens dann, wenn die Mahnungen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, sollte externe Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Kanzlei Peter M. Eberle sieht Ihre Aufgabe darin, die rechtlichen Interessen des Auftragnehmers im Hinblick auf die ausstehenden Forderungen, allerdings auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen (Kundenbindung), wahrzunehmen.